Allgemeine Dienstleistungs-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma CSS-Connect GmbH, 74653 Künzelsau
Update am: 23.05.2024 12:29 Uhr.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von CSS erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Unsere Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an Ihn vorbehaltlos ausführen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder dem Ausschluss dieser Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen durch den Besteller wird widersprochen sofern diese nicht von CSS schriftlich anerkannt wurden. Im Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung dieser Bedingungen treten die vorangegangenen außer Kraft.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Dienstleistungs- oder Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch CSS oder mit Auslieferung der bestellten Ware/Beginn der Ausführung der Dienstleistung als geschlossen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CSS. Im Übrigen sind die Angebote von CSS freibleibend.
§ 3 Preisstellung und Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde gelten unsere Preise ab Lager, zuzüglich Verpackung, Transport/Fahrtkosten und Versicherung und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. CSS hält sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von CSS genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Sollten bis zur Erledigung eines Auftrages Nebenkosten, die in den Preisen enthalten sind, eine Erhöhung erfahren oder neu anfallen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers (insbesondere Zölle, Gebühren, Frachten und Abgaben etc.). Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen CSS zur Preisanpassung.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Zahlungen haben ausschließlich auf die Konten zu erfolgen, die auf dem Rechnungsbeleg angegeben sind. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
Schecks und Wechsel werden unabhängig ihrer Art nur erfüllungshalber entgegengenommen.
CSS ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. CSS wird hiervon den Käufer über die Art und Weise der erfolgten Verrechnung informieren. Soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, ist CSS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Abrufbestellungen behält sich CSS das Recht vor, bis zur vollständigen Zahlung aller Verbindlichkeiten keine Folgelieferungen zu tätigen. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, ist CSS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Sie ist dann höher anzusetzen, wenn CSS eine höhere Verzugsbelastung nachweist. Wenn CSS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere dass Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlung einstellt, ist CSS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Ferner ist CSS in diesem Falle außerdem berechtigt, sofortige Vorauszahlungen und/oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Können oder werden diese nicht auf Verlangen sofort erbracht, ist CSS zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückzahlung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind. CSS ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber ihren Käufern abzutreten.
§ 4 Lieferzeit
Soweit hinsichtlich der Liefertermine oder -fristen vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gelten diese nur als annähernd vereinbart und bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der Mitteilung über die Kenntnisnahme der Auftragsbestätigung durch den Käufer. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung, Entsprechende Dispositionen sind von CSS nachzuweisen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Lieferung. Auf Abruf bestellte Ware wird regelmäßig innerhalb von 14 Tagen geliefert und ist von dem Käufer an- bzw. abzunehmen. Soweit CSS an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die sie trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichgültig ob diese bei CSS oder bei ihren Vorlieferanten eintreten, insbesondere bei behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Warenteile, Verkehrsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, verlängert sich die Lieferfrist so lange, bis diese Ereignisse weggefallen sind. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung von CSS unmöglich, so wird CSS von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen kann. Wenn die vorgenannten Behinderungen länger als 3 Monate andauern, ist der Käufer nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist CSS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang bei Versand
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zum Zweck der Versendung das Lager von CSS verlassen hat. CSS ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Käufer auf ihn über. Die Gefahr geht ebenso mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die gelieferte Ware nicht annimmt. Soweit der Käufer ohne berechtigten Anlass die Annahme der Waren verweigert, ist CSS berechtigt, insoweit den ihr entstandenen Schaden von dem Käufer zu verlangen. Bei Sendungen an CSS trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei CSS, sowie die gesamten Transportkosten. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
CSS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen und/oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für CSS im Sinne von § 950 BGB. ohne CSS zu verpflichten. Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, CSS nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet oder untrennbar vermengt, so erwirbt CSS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermengung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit CSS rechtzeitig nachkommt, insbesondere nicht in Verzug gerät. Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an CSS ab. CSS nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte von CSS bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. CSS ermächtigt den Käufer widerruflich, die an CSS abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter, insbesondere Zwangvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder in die an CSS abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Käufer CSS unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Der Käufer hat den zugreifenden Dritten auf die Eigentumsverhältnisse von CSS an der Vorbehaltsware hinzuweisen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen ihn ist CSS berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers eine einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. CSS verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Ware die zu sichernde Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. CSS ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
§ 7 Gewährleistung
CSS gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Technische Änderungen und/oder Neuerungen sowie unerhebliche Abweichungen von vereinbarter Beschaffenheit und nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Gewährleistungsansprüche für Sachmängel gegenüber CSS verjähren für Neuwaren nach 12 Monaten gerechnet ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren verjähren mit Gefahrenübergang. Für Waren des Verbrauchsgüterkaufs verlängern sich die Gewährleistungsansprüche um jeweils 12 Monate. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Käufer muss an CSS etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen, nach Ablauf der Frist ist CSS von der Gewährleistungsfrist frei. Der Käufer ist im Falle der Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angaben der Modell-, Teile- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an CSS zu senden. Die Rücksendung dieser Ware erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Käufers. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen. Gewährleistungsansprüche auf Sachmängel für Waren, deren Gewährleistungszeiten durch Dritte zugesagt wurden und die über die Gewährleistungszeit von CSS hinausgeht oder durch besondere Verträge mit Dritten vereinbart wurden, können nicht gegenüber CSS geltend gemacht werden und können nur ohne Anspruch oder jegliche Verpflichtung für CSS als kostenpflichtige Leistung abgewickelt werden. Im Falle begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist CSS Gelegenheit zur Nacherfüllung in angemessener Frist zu geben. Bei zweimaligem Fehlschlagen der etwaigen Nachbesserung oder etwaigen Ersatzlieferung der Ware bzw. der Warenteile Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nicht verlangen. Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich gegen die mangelhafte Sache selbst. CSS haftet nicht für Programm- und Datenverlust jeglicher Art der im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen entsteht oder entstanden ist. Für die Wiederherstellung der Daten und Programme sowie für die daraus entstehenden Aufwendungen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Gewährleistungsansprüche gegen CSS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen CSS als auch gegen deren Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 9 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang von CSS gehören, wird für diese dem Käufer ein ausschließlich einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, bzw. entsprechender Mehrfachlizenzen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus CSS entstehenden bzw. entstandenen Schaden. Umtausch und Rückgabe von Software ist nicht möglich. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmmungen des Herstellers bei Lieferung als anerkannt.
§ 9.1 Individualsoftware
Die Rechte und Pflichten für von CSS individuell entwickelte Softwarelösungen, werden jeweils in einem speziellen Software-Wartungs- und -Pflegevertrag mit dem Kunden geregelt. Für Individualsoftware gelten ausschließlich die in diesem Vertrag mit CSS geschlossenen Vereinbarungen.
§ 10 Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CSS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Künzelsau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von CSS.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung des Vertrages und/oder der vorstehenden AGB durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bzw. des der Geschäftsbeziehung zugrundeliegenden Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. zu diesen AGB nicht getroffen.
§ 12 Datenschutz
CSS ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten.
§ 13 Export
Die Ausfuhr der gelieferten Ware darf nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen. Die Zustimmungserklärung hat der Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen und CSS vorzulegen. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus.